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AutorenbildAlexa Moschner

Kleidung vorschreiben und Impfstatus abfragen? Was du als Chef darfst und was nicht

Als Chef trägst du nicht nur eine große Verantwortung, sondern hast auch das Sagen. Das heißt allerdings nicht, dass du auch alles von deinen Angestellten fordern darfst oder wissen musst. Denn auch das Chef-Sein hat seine Grenzen. Generell gilt, dass alles, was du von deinem Arbeitnehmer erwarten darfst, im Arbeitsvertrag festgehalten werden muss und beide Seiten diesem natürlich zustimmen. Aber auch über den Arbeitsvertrag hinaus dürfen beide Parteien selbstständig und individuell weitere Vereinbarungen treffen, insofern diese nicht gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen.

Was du als Chef darfst – oder auch nicht – verraten wir dir hier!


Darfst du als Chef die Kleidung deiner Mitarbeiter vorschreiben?

Ja, darfst du. Gerade, wenn es um die Sicherheit deiner Angestellten geht, zum Beispiel, wenn sie bestimmte Sicherheitsschuhe und -kleidung oder einen Helm tragen müssen. Auch sonst darfst du z.B. eine einheitliche Kleidung generell vorschreiben.


Müssen deine Mitarbeiter auf Nachfrage private Dinge Dinge berichten?

Nein. Jeder hat ein Recht auf Privatsphäre. Daher müssen deine Mitarbeiter nichts erzählen, was sie nicht aus freien Stücken offenlegen würden. Fragen nach Alter, Geschlecht, politischer Orientierung, Familienstand oder Konfession sind ebenfalls Privatsache deiner Mitarbeiter. Daher darfst du deine Angestellten definitiv nicht dazu zwingen, private Angelegenheiten bekannt zu geben.


Darfst du den Impfstatus deiner Angestellten abfragen?

Generell nicht. Allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Abfrage des Impfstatus nicht ohne Weiteres erlaubt. Viele Arbeitgeber glauben zwar, durch den sichergestellten Impfschutz ihrer Mitarbeiter andere Angestellte und Kunden besser schützen zu können, jedoch gehört der Impfstatus eines Mitarbeiters zu dessen Privatsphäre und muss nicht offengelegt werden. Lediglich die Vorgesetzten bestimmter Berufsgruppen, wie z.B. Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen, haben ein Recht, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen.


Darfst du verlangen, dass deine Mitarbeiter für dich lügen?

Definitiv nicht! Dabei ist es auch egal, ob es sich um Lügen gegenüber einem Kunden oder einem Kollegen handelt. So etwas darf kein Vorgesetzter von seinen Angestellten verlangen.


Dürfen deine Mitarbeiter trotz Krankheit arbeiten?

Nein. Sobald dein Mitarbeiter eine ärztliche Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit vorlegt, muss er nicht auf der Arbeit erscheinen und sollte sich besser zuhause auskurieren. Auch die Arbeit aus dem Homeoffice ist bei bescheinigter Krankheit keine Option.


Darfst du Leistungen verlangen, die nichts mit den Qualifikationen deiner Mitarbeiter zu tun haben?

Nein. Derartige Sonderaufgaben darf der Angestellte ablehnen.


Darfst du den bereits genehmigten Urlaub deiner Mitarbeiter streichen?

In Ausnahmefällen darfst du den bereits genehmigten Urlaub deiner Angestellten wieder streichen. Dafür müssen jedoch triftige Gründe vorliegen, wie zum Beispiel dringende betriebliche Anlässe. Für anfallende Kosten (z.B. durch die Stornierung einer Reise) muss eventuell dann aber auch der Arbeitgeber aufkommen.

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