Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können alle Wünsche bei der Urlaubsplanung erreichen. So kommt es bei der Urlaubsplanung im Unternehmen oftmals zu Streit. Jeder möchte seinen Urlaubswunsch durchsetzen und der Kampf um bestimmte Zeiten kann manchmal sogar unkollegial werden. Doch das muss nicht sein. Denn es gibt es bei der Urlaubsplanung klare Regeln zu beachten. Diese sind im Mindesturlaubsgesetz festgehalten.
Welche Regelungen gelten überhaupt für die Urlaubsplanung im Unternehmen?
Generell entscheidet der Arbeitnehmer, wie er seinen Urlaub über das Jahr verteilt. Er darf seinen kompletten Jahresurlaub sogar zusammenhängend nehmen. Eine solche Urlaubsplanung ist zu gewähren, denn der Urlaubswunsch des Mitarbeiters hat erst erstmals Vorrang.
Als Arbeitgeber kannst du aber „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe“ anmerken. Dann muss der Arbeitnehmer die Tage weiter aufteilen. Trotzdem stehen dem Mitarbeiter mindestens zwei Wochen zusammenhängender Urlaub zu, wenn dieser das wünscht (§ 7 BUrlG).
Es gibt die Möglichkeit, Urlaubsplanung von Seiten des Arbeitgebers vorzugeben. Hierzu richten Unternehmen Betriebsurlaub ein. Zum Beispiel in Arztpraxen ist das der Fall. Dieser Betriebsurlaub darf nur bis zu 60 Prozent des Urlaubskontingentes eines Mitarbeiters abdecken. Das Arbeitsrecht sieht vor, dass die Mitarbeiter über die restlichen Urlaubstage frei verfügen (BAG-Urteil von 1981).
Überschüssige Urlaubstage
Nehmen Arbeitnehmer Urlaubstage mit ins neue Jahr, müssen sie diese in den ersten drei Monaten aufbrauchen. Eine Mitnahme der Tage kann erfolgen, wenn betriebliche oder persönliche Gründe dafür vorliegen, den Urlaub noch nicht zu nehmen. (§ 7 BUrlG)
Kann Urlaub ausgezahlt werden?
Nein, überschüssiger Urlaub wird nicht ausgezahlt. Er dient der Erholung der Mitarbeiter und eine Auszahlung würde diesem Zweck widersprechen.
Einige Tipps zur perfekten Urlaubsplanung im Unternehmen
Plane den Urlaub rechtzeitig und vorausschauend in deinem Unternehmen. Überlege dir im Vorfeld, wann arbeitsintensive Zeiten auf alle zukommen. Soll es Betriebsferien geben? Setz dich mit dein en Mitarbeitern zusammen um Streit vorzubeugen. Nimm zunächst alle Urlaubswünsche deiner Arbeitnehmer auf und überlegt dann zusammen, wie diese umsetzbar sind.
Achte hierbei auf die Zeiten, die besonders beliebt sind, wie Brückentage, Schulferien oder Weihnachten. Die Urlaubsplanung für diese Tage sollte sensibel vonstattengehen. Eine Möglichkeit es ist, zu rotieren und abwechselnd freizugeben. So fühlt sich niemand benachteiligt.
Alle Angestellten sollten die geplanten Urlaubstage in einen digitalen Kalender eintragen. So kann jeder von seinem Platz aus einsehen, wann ein Kollege weg ist.
Der Urlaubsplaner für Mitarbeiter
Mit einer online Urlaubsplanung können die Mitarbeiter auch von zu Hause aus die Planung der Firma einsehen. Arbeitnehmer verwalten ihre Urlaubstage und Überstunden, reichen Urlaubsanträge ein und planen den privaten Urlaub passend. Urlaubstage werden automatisch mit dem hinterlegten Urlaubskontingent verrechnet und sind jederzeit für Mitarbeiter und Vorgesetzte einzusehen. So geht die perfekte Urlaubsplanung für deinen Betrieb!
Für weitere Beiträge, schau gerne auf unserem Blog vorbei! In einem unserer anderen Artikel geht es um Betriebsausflüge. Den findest du hier!
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