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Mitarbeitergeschenke - Wie geht das steuerfrei?

Aktualisiert: 21. Juni 2021

Wir alle wissen, wie wichtig es ist, seinen Mitarbeitern einfach mal „Danke“ zu sagen. Vor allem in Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass die Mitarbeiter positiv und motiviert bleiben. Und wie geht das besser als mit einem persönlichem Geschenk? Wir von Hymatschatz finden mit dir gemeinsam die perfekten Geschenkboxen für deine Mitarbeiter. Und das im Rahmen der steuerfreien 44-Euro-Grenze.



Steuerfreie 44-Euro Grenze

Doch was bedeutet das? Die 44-€-Grenze besagt, dass monatlich eine Gewährung kleinerer Geschenke für Mitarbeiter geleistet wird. Diese sind steuerfrei und abzugsfähig. Anlässe können Belohnungen, Präsente auf der Betriebsfeier oder auch Weihnachtsgeschenke sein.


Steuerfreie Mitarbeitergeschenke bei persönlichen Anlässen wie: Geburtstagen, Firmenjubiläen, Hochzeiten, die Geburt eines Kindes, Beförderungen, oder einer Verabschiedung sind Geschenke sogar bis zu 60€ steuerfrei und zugleich abzugsfähig. Dies gilt pro Anlass und pro Monat.


Steuerfreie Mitarbeitergeschenke pro Jahr

Bei monatlichen Sachbezügen von 44 € und Aufmerksamkeiten für drei Anlässe sind wir bei einem Gesamtgeschenkwert von 708 Euro pro Mitarbeiter. Eine Sachzuwendung kann also eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung sein, die finanzielle Vorteile für beide Parteien mit sich bringt. Es sind also einige Geschenke im Jahr möglich. Wer weiß, vielleicht ist ja eine Hymatschatz Geschenkbox dabei.



Gut zu wissen

  • Die Steuerfrei Regel gilt nur bei Sachbezügen und nicht für Geldbeträge. Denn Geldgeschenke müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie normalen Lohn versteuern. Sie werden als Barlohn behandelt.

  • Generell erlaubt sind abzugsfähige Geschenke bis zu 10.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Diese sind jedoch nicht mehr vollständig steuerfrei denn dann übernehmen die Arbeitgeber die Pauschalsteuer in Höhe von 30%.

  • Feiertage wie Weihnachten gelten nicht als persönliche Anlässe, da sie alle Mitarbeiter gleichermaßen betreffen.

  • Ab 2022 erhöht sich der Steuerfreibetrag auf 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat.

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